REACH
Am 01. Juni 2007 trat die neue EU Chemikalienverordnung Nr. 1907/2006/EU zur Registrierung (Registration), Bewertung(Evaluation), Zulassung (Authorisation) und Beschränkung chemischer Stoffe (of Chemicals)in Kraft. Bei unseren Produkten handelt es sich gemäß REACH um so genannte Erzeugnisse und für diese besteht lediglich eine Informationspflicht nach Artikel 33 der Verordnung. D.h. wir sind verpflichtet Ihnen anzuzeigen, wenn unsere Erzeugnisse einen SVHC-Stoff, entsprechend der von der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) veröffentlichten Kandidatenliste, in einer Konzentration von > 0,1% enthalten. Sollte die Kandidatenliste einen Stoff ausweisen, der in dem von uns gelieferten Erzeugnis enthalten ist, werden wir Sie ab dem 01. April 2009 entsprechend den Anforderungen informieren.